AGB

Fassung vom 05.04.2024

1. Geltungsbereich

1.1 Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen ShowSlot (ShowSlot GmbH, Hanauer Landstraße 114-116, 60314 Frankfurt am Main, [email protected]), ROA Entertainment (ROA Entertainment GmbH, Hirschstraße 16, 69190 Walldorf, [email protected]) & NextGen Entertainment (NextGen Entertainment Group GmbH, Wörthstraße 13, 97082 Würzburg, [email protected] (nachfolgend zusammengefasst VERANSTALTER genannt) und den BesucherInnen der von VERANSTALTER durchgeführten Veranstaltungen (nachfolgend BesucherInnen oder Besuchende genannt).

1.2 BesucherInnen im Sinne dieser AGB sind neben den BesucherInnen einer von VERANSTALTER durchgeführten Veranstaltung auch ErwerberInnen und InhaberInnen von Tickets, die zum Einlass zu einer vom VERANSTALTER durchgeführten Veranstaltung berechtigen, ohne die jeweilige Veranstaltung zu besuchen oder besucht zu haben.

2. Erwerb von Tickets

2.1 Der Erwerb von Tickets zu den Veranstaltungen von VERANSTALTER ist im Vorverkauf oder an der Abendkasse möglich.

2.2 Der Vorverkauf erfolgt über den Ticketdienstleister CTS EVENTIM (CTS Eventim AG & Co. KGaA, Contrescarpe 75A, 28195 Bremen, [email protected]). Bitte beachten Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von CTS EVENTIM, die auch neben diesen AGB wirksam sein können. 

2.3 Der Verkauf von Tickets an der Abendkasse beginnt ca. 1 Stunde vor dem Beginn und schließt etwa 15 Minuten vor dem Beginn der jeweiligen Veranstaltung. Nicht für alle Veranstaltungen wird eine Abendkasse angeboten.

2.4 Die Weiterveräußerung eines oder mehrerer für eine Veranstaltung von VERANSTALTER erworbenen Tickets zu gewerblichen und/oder kommerziellen Zwecken ist unzulässig. VERANSTALTER behält sich im Falle der Zuwiderhandlung das Recht vor, den oder die Verantwortlichen künftig vom Ticketerwerb auszuschließen und Personen mit einem solchen Ticket ohne Anspruch auf Schadenersatz nicht zur Veranstaltung zuzulassen.

3. Zugangsberechtigung, Einlass zur Veranstaltung, Einlasskontrollen

3.1 Zugangsberechtigt sind ausschließlich solche Personen, die bei Einlass ein gültiges Ticket zu der jeweiligen Veranstaltung von VERANSTALTER vorlegen.

3.2 Das Ticket berechtigt den Inhaber zum einmaligen Besuch der auf dem Ticket ausgewiesenen Veranstaltung am jeweiligen Veranstaltungstag und verliert nach Ende der Veranstaltung oder – sofern nicht im Einzelfall im Rahmen der konkreten Veranstaltung vor Ort anderweitig bestimmt – bei Verlassen der jeweiligen Veranstaltung seine Gültigkeit.

3.3 Bei personalisierten Tickets ist ausschließlich diejenige Person zum Eintritt berechtigt, deren Vor- und Zuname auf dem Ticket abgedruckt ist. Der VERANSTALTER ist zum Abgleich der Personenidentität berechtigt, die Vorlage eines gültigen Personalausweises zu verlangen. Der VERANSTALTER ist aber nicht zur Prüfung der Identität des Besuchenden verpflichtet. Verweigert der BesucherInnen die Vorlage seines Personalausweises oder ist ein Abgleich der Personenidentität aus sonstigen Umständen, die nicht im Verantwortungsbereich dem VERANSTALTER liegen, nicht möglich, ist der VERANSTALTER berechtigt, den Zugang zu der Veranstaltung zu verweigern. Eine Rückerstattung des Ticketpreises ist in diesem Fall ausgeschlossen.

3.4 Bei ermäßigten Karten ist der VERANSTALTER berechtigt, die Vorlage eines gültigen Berechtigungsausweises zu verlangen. Legt der Besuchende seinen gültigen Berechtigungsausweis nicht vor, ist der VERANSTALTER berechtigt, den Einlass bis zur Zahlung des Differenzbetrages zu dem jeweiligen Normalpreis innerhalb derselben Kategorie zu verweigern.

3.5 Nach Vorstellungsbeginn besteht grundsätzlich kein Recht auf Einlass. Der VERANSTALTER kann dem Besuchenden nach eigenem Ermessen zu einem geeigneten Zeitpunkt nach Vorstellungsbeginn den Einlass gewähren. Eine anteilige oder vollständige Erstattung des Ticketpreises erfolgt in diesem Fall nicht.

3.6 Der VERANSTALTER ist nach eigenem Ermessen berechtigt, Personen die offensichtlich unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten stehen und von denen daher zu befürchten ist, dass sie den Verlauf der Veranstaltung stören werden, den Einlass zu verweigern. Eine Rückerstattung des Ticketpreises ist in diesem Fall ausgeschlossen.

3.7 Der VERANSTALTER ist berechtigt, nach eigenem Ermessen Einlasskontrollen vorzunehmen. Der Inhalt von Taschen oder ähnlichen Behältnissen ist bei Einlass unaufgefordert zu offenbaren.

3.8 Das Führen von Waffen oder sonstigen gefährlichen Gegenständen ist untersagt. BesucherInnen, die im Besitz von Waffen oder sonstigen gefährlichen Gegenständen sind, wird der Einlass zur Veranstaltung versagt. Eine Rückerstattung des Ticketpreises ist in diesem Fall ausgeschlossen.

4. Kategorien und Sitzplätze

Sofern nicht auf dem Ticket ausdrücklich abweichend angegeben, besteht bei allen Veranstaltungen des VERANSTALTERs innerhalb der jeweiligen Sitzplatzkategorie freie Wahl der Sitzplätze. Anspruch auf einen bestimmten oder mehrere zusammenhängende Sitzplätze besteht nicht. Saal- oder Lagepläne des Veranstaltungsortes dienen lediglich der Orientierung und stellen keine maßstabsgerechte Abbildung der Veranstaltungsortes dar.

5. Hausrecht und Weisungen vom VERANSTALTER

5.1 Der VERANSTALTER übt bei allen Veranstaltungen in den jeweiligen Veranstaltungsstätten das Hausrecht aus. Weisungen der Mitarbeiter und der Ordnungskräfte vom VERANSTALTER ist Folge zu leisten. Der VERANSTALTER ist berechtigt, BesucherInnen, die wiederholt gegen das Hausrecht und/oder ausdrückliche Weisungen vom VERANSTALTER oder deren Mitarbeiter und Ordnungskräfte handeln, von der Veranstaltung auszuschließen. Von der Veranstaltung ausgeschlossene BesucherInnen haben die Veranstaltung umgehend zu verlassen. Eine Rückerstattung des Ticketpreises ist in diesem Fall ausgeschlossen.

5.2 Der VERANSTALTER ist insbesondere berechtigt solche BesucherInnen von der Veranstaltung auszuschließen, die wiederholt die Veranstaltung stören oder andere BesucherInnen belästigen.

5.3 Rauchen ist in den Räumlichkeiten der Veranstaltungsstätten untersagt.

5.4 Das Mitbringen von Getränken und Speisen ist untersagt.

5.5 Mobilfunkgeräte oder sonstige Geräte, die geeignet sind, die Vorstellung akustisch oder in sonstiger Weise zu stören, sind vor Beginn der Veranstaltung auszuschalten und dürfen erst nach Ende der Veranstaltung wieder in Betrieb genommen werden.

6. Bild- und/oder Tonaufnahmen

6.1 Das Anfertigen von Bild- und/oder Tonaufnahmen ist, soweit nicht ausdrücklich vom VERANSTALTER zugelassen, während der gesamten Veranstaltung untersagt. Zuwiderhandlungen können zivil- und strafrechtlich geahndet werden.

6.2 BesucherInnen, die ohne ausdrückliche Erlaubnis vom VERANSTALTER, während einer Veranstaltung Bild und/oder Tonaufnahmen anfertigen, können vom VERANSTALTER nach eigenem Ermessen von der Veranstaltung ausgeschossen werden. Eine Rückerstattung des Ticketpreises ist in diesem Fall ausgeschlossen.

7. Widerrufsrecht, Rückgabe und Umtausch von Tickets

7.1 Der Vorverkauf wird durch unseren Partner CTS EVENTIM abgewickelt, der auch den Webshop verantwortlich betreibt und den Verkauf als Kommissionär vermittelt. Bitte beachten Sie daher für den Vorverkauf auch die allgemeinen Geschäftsbedingungen von CTS EVENTIM sowie die Hinweise zu Widerruf, Rückgabe und Umtausch von Tickets von CTS EVENTIM, die sämtlich hier sowie im Webshop von CTS EVENTIM abrufbar sind. Nach Abschluss des Kartenkaufs im Webshop von CTS EVENTIM kommt ein Vertrag zwischen dem Bestellenden und dem VERANSTALTER zustande.

7.2. Ein Anspruch auf Rückgabe oder Umtausch von Tickets besteht gegenüber dem VERANSTALTER grundsätzlich nicht. Ticketkäufe, auch online, sind in Deutschland, Österreich und der Schweiz vom Widerruf ausgeschlossen. Nach dem Bestätigen der AGB und dem Klick auf JETZT TICKETS KAUFEN ist ein Rücktritt vom bzw. Widerruf des Vertrags durch den Besuchenden nicht mehr möglich.

7.2 Bei Verlegung einer Veranstaltung, die nicht vom VERANSTALTER zu vertreten ist, behalten die Tickets für die Alternativveranstaltung ihre Gültigkeit. Ist es dem Besuchenden nachweislich nicht zumutbar oder nicht möglich, die Veranstaltung am Alternativtermin zu besuchen, ist der VERANSTALTER berechtigt, dem Besuchenden den Besuch der jeweiligen Veranstaltung an einem anderen Termin innerhalb der Spielzeit anzubieten. Der Besuchende hat in diesem Fall die Wahl, das Ticket zu tauschen oder gegen einen Gutschein in Höhe des Kaufpreises zurückzugeben. Dieser Gutschein ist einlösbar für alle Shows vom VERANSTALTER, abhängig von der jeweiligen Verfügbarkeit und besitzt eine Gültigkeit von 3 Jahren ab dem Ende des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde. Reise- und Unterkunftskosten können in keinem Fall erstattet werden.

7.3 Bei Abbruch einer Veranstaltung, der nicht vom VERANSTALTER zu vertreten ist, wird sich der VERANSTALTER um die Wiederholung der Veranstaltung zu einem Alternativtermin bemühen. Für die abgebrochene Veranstaltung erworbene Tickets behalten für den Alternativtermin ihre Gültigkeit. Ist es dem Besuchenden nicht möglich, die Veranstaltung am Alternativtermin zu besuchen, ist der VERANSTALTER berechtigt, dem Besuchenden den Besuch der jeweiligen Veranstaltung an einem anderen Termin innerhalb der Spielzeit anzubieten. Der Besuchende hat in diesem Fall die Wahl, das Ticket zu tauschen oder gegen einen Gutschein in Höhe des Kaufpreises zurückzugeben. Dieser Gutschein ist einlösbar für alle Shows vom VERANSTALTER, abhängig von der jeweiligen Verfügbarkeit und besitzt eine Gültigkeit von 3 Jahren ab dem Ende des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde.

7.4 Ansprüche auf Rückerstattung des Ticketpreises müssen gegenüber dem VERANSTALTER spätestens 1 Monat nach Ausfall der Veranstaltung geltend gemacht werden.

7.5 Nicht unter Ausfall oder Abbruch einer Veranstaltung fällt es, wenn der VERANSTALTER für die jeweilige Veranstaltung – auch kurzfristig – die Umbesetzung einer Rolle vornimmt.

7.6 Der VERANSTALTER behält sich das Recht vor, eine Veranstaltung wegen zu geringer Nachfrage bis spätestens 10 Werktage vor dem geplanten Termin abzusagen. Im Fall der Veranstaltungsabsage werden die BesucherInnen umgehend informiert. Bereits von ihnen entrichtete Ticketentgelte werden selbstverständlich unverzüglich zurückerstattet. Wenn möglich, bietet der VERANSTALTER einen Ersatztermin an.

8. Gutscheine

8.1 Von Zeit zu Zeit bieten wir die Möglichkeit, Gutscheine im Vorverkauf zu erwerben.  Der Gutscheinverkauf erfolgt ebenfalls über CTS EVENTIM, beachten Sie insofern bitte Ziffer 7.1. 

8.3 Der Gutschein kann nur für den Kauf von Tickets zu Veranstaltungen der ShowSlot GmbH eingelöst werden. Für den Kauf des Tickets gelten die zum Zeitpunkt des Kaufs wirksamen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

8.4 Übersteigt der Gutscheinwert den Bestellwert, reduziert sich der Gutscheinwert automatisch um den eingelösten Betrag. Der verbleibende Gutscheinwert kann entsprechend gemäß dieser Ziffer 8 für einen weiteren Kauf eingelöst werden.

8.3 Der Gutschein kann nur vor Abschluss eines Ticketkaufs als Zahlungsmethode angegeben bzw. eingelöst werden. Eine nachträgliche Verrechnung mit bereits gekauften Tickets ist nicht möglich.

8.4 Der Gutschein besitzt eine Gültigkeit von 3 Jahren ab dem Ende des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde.

8.5 Es gilt Ziffer 2.4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

9. Gültigkeit und Anwendung dieser AGB

Leistungen und Angebote des VERANSTALTERs erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Unternehmen somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kunden, die unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechen, wird schon jetzt widersprochen.

Bitte beachten Sie, dass der Vorverkauf über den Webshop und in Verantwortung unseres Partners CTS EVENTIM abgewickelt wird. Hierfür gelten neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von VERANSTALTER auch die allgemeinen Geschäftsbedingungen von CTS EVENTIM auch die Hinweise zu Widerruf, Rückgabe und Umtausch von Tickets von CTS EVENTIM, die sämtlich hier sowie im Webshop von CTS EVENTIM abrufbar sind. 

10. Anfechtung und Zurückbehaltung

10.1 Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Besuchenden nur dann zu, wenn die Gegenforderung rechtskräftig festgestellt worden ist, von uns nicht bestritten oder anerkannt wird oder in einem engen synallagmatischen Verhältnis zu unserer Forderung steht

10.2 Das Zurückbehaltungsrecht kann nur ausgeübt werden, soweit die Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

11. Haftung

11.1 Unbeschränkte Haftung: Der VERANSTALTER haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der VERANSTALTER bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit von Personen.

11.2 Im Übrigen gilt folgende beschränkte Haftung: Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der VERANSTALTER nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen (Kardinalpflicht). Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.

11.3 Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen vom VERANSTALTER.

12. Hinweise zur außergerichtlichen Streitschlichtung

12.1 Die EU-Kommission hat eine Plattform für außergerichtliche Streitschlichtung bereitgestellt. Verbrauchern gibt dies die Möglichkeit, Streitigkeiten im Zusammenhang mit Ihrer Online-Bestellung zunächst ohne die Einschaltung eines Gerichts zu klären. Die Streitbeilegungs-Plattform ist unter dem externen Link http://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichbar.

12.2 Der VERANSTALTER ist bemüht, eventuelle Meinungsverschiedenheiten aus vertraglichen Angelegenheiten einvernehmlich beizulegen. Darüber hinaus ist der VERANSTALTER zu einer Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren nicht verpflichtet und kann den BesucherInnen die Teilnahme an einem solchen Verfahren auch nicht anbieten.

13. Schlussbestimmungen

13.1 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt.

13.2. Auf Verträge ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar unter Ausschluss der Bestimmungen der United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG, „UN-Kaufrecht“). Zwingende, verbraucherrechtliche Bestimmungen des Landes, in dem BesucherInnen sich gewöhnlich aufhalten, bleiben von der Rechtswahl unberührt (insbesondere im Hinblick auf den Vertragsschluss und das Gewährleistungsrecht).

13.3 Ist der Besuchende Kaufmann/-frau, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz vom VERANSTALTER Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen.